Hinweise für Angehörige von Untersuchungsgefangenen

Besuchserlaubnis

Besuche von Untersuchungsgefangenen unterliegen einigen Beschränkungen. Erforderlich ist, dass eine entsprechende richterliche oder staatsanwaltschaftliche Besuchserlaubnis erteilt wurde. Ohne eine derartige Besuchserlaubnis sind Besuche nicht möglich. Diese können Sie selbst beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt beantragen. Sie können sich jedoch auch an mich wenden. Ich bin Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.


  • 1. JVA Lingen, Hauptanstalt Kaiserstraße

    Besuche für Untersuchungsgefangene ohne akustische Überwachung finden Mittwochs, Samstags und Sonntags in der Zeit von 08:15 bis 15:00 Uhr statt. Besuche mit akustischer Überwachung sind nur Freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr möglich. Telefonische Rückfragen zu Besuchen können sie unter folgender Rufnummer vornehmen: 0591/9161 App. 107 oder 307. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der JVA Lingen: www.jva-lingen.niedersachsen.de

  • 2. JVA Lingen, Abteilung Osnabrück, Kollegienwall

    Besuche für Untersuchungsgefangene mit und ohne akustische Überwachung sind nach vorheriger Anmeldung Montags bis Freitags von 11:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr möglich. Telefonische Anmeldungen und Rückfragen zu Besuchen können sie unter folgender Rufnummer vornehmen: 0541/315 App. 4366 oder 4373. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der JVA Lingen: www.jva-lingen.niedersachsen.de

  • 3. JVA Vechta (Frauen)

    Informationen über Besuche von Frauen in Untersuchungshaft finden Sie auf der Internetseite der JVA für Frauen in Vechta: www.jva-fuer-frauen.niedersachsen.de

  • 4. JVA Vechta (Männer)

    Besuche von Untersuchungsgefangenen in der JVA Vechta finden Montags bis Donnerstags von 13:30 bis 16:30 Uhr, Freitags von 13:00 bis 17:00 Uhr, Samstags von 09:00 bis 10:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr und Sonntags von 09:30 bis 15:00 Uhr. An Feiertagen findet kein Besuch statt. Viele weitere Informationen (z.B. was darf ich mitbringen?) finden Sie auf der Internetseite der JVA Vechta: www.justizvollzugsanstalt-Vechta.niedersachsen.de