Verkehrsstrafrecht

Die Verkehrsdichte auf deutschen Straßen wächst von Jahr zu Jahr. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle, der Bußgeldverfahren und der Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten im Straßenverkehr nimmt stetig zu. Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt und dabei, egal ob bewusst oder fahrlässig einen Fehler begeht, hat sich schneller strafbar gemacht als man denkt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Delikte wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässige Körperverletzung. Einen beachtlichen Anteil machen auch Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz, Nötigung im Straßenverkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmißbrauch oder unterlassener Hilfeleistung aus.

Verkehrsstraftaten ziehen die unterschiedlichsten Rechtsfolgen nach sich. Im besten Falle wird das Verfahren gegen oder ohne eine Geldauflage eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Bedeutsam ist neben den klassischen Sanktionen vor allem das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis, die für die Betroffenen je nach beruflichem Umfeld gravierende bis existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen können.

Nach Entziehung des Führerscheins oder dem Verzicht auf den Führerschein prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Hierzu kann sie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die für Sie besten Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen. Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts.


Begriffe

  • Unfall im Straßenverkehr

    Ein "Unfall im Straßenverkehr" ist jedes Schadensereignis, in dem sich ein verkehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat.

  • Relative Fahruntüchtigkeit

    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit) setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern.

  • Öffentlicher Verkehrsraum

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.